Der Staat kann die Wohnungen in den verschiedenen Denkmälern allein aber nicht erhalten. Dafür ist kein Geld im Haushalt bereitgestellt. Daher erhalten private Investoren Steuervorteile, damit der Staat seiner Pflicht zur Erhaltung von Denkmälern in umfassenderer Weise nachkommen kann.
Die Abschreibung für Kulturdenkmäler ist in den § 7 i und 7 h im Einkommen-steuergesetz EStG verankert.
Beginnend mit dem Fertigstellungsjahr der Sanierungsmaßnahmen können Sie für die Dauer von acht Jahren eine Abschreibung von 9 % p.a. absetzen. Für die dann folgenden vier Jahre sind 7 % Abschreibung aus dem Sanierungsanteil des Kaufpreises der Wohnungen für Sie vorgesehen. So ist eine hohe Abschreibung mit 12 Jahren Dauer insgesamt, ab dem Fertigstellungsjahr, für Sie sichergestellt.
Bei solch einer Investition besteht für Sie die Möglichkeit, der Pflicht Steuern zu bezahlen, Ihr Recht auf Steuererleichterungen gegenüber stellen zu können. Sie haben durch die Investition in eine denkmalgeschützte Wohnung die Möglichkeit durch die Abschreibung, Steuern in Ihr Privatvermögen umzuwandeln.
Die hochwertigen Sanierungen der Wohnungen, die nahezu in Neubauqualität durchgeführt werden, genießen eine KfW-Förderung im KfW-Programm 261 im Denkmal mit einem Tilgungszuschuß. Der Staat bezuschusst die Zinsen von unter 2 % p.a. für zehn Jahre Festschreibung in diesem KfW-Förderdarlehen.
Diese Häuser aus einer anderen Zeit werden mit modernster, ökologischer Haustechnik versehen. Dieses Ertüchtigen der Wohnungen in den Kulturdenkmälern hat viel mit Liebe zu tun. Nach der Sanierung erstrahlt der alte Glanz dieser Häuser wieder im Flair aus seiner ursprünglichen Entstehungszeit, gepaart mit nachhaltiger, zukunftsweisender Dämmung und Haustechnik.
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